Kindergeld für behinderte Menschen mit geringem Lohn – neues Urteil

7. Juni 2012
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Vom Bundesfinanzhof (BFH) in München gibt es ein neues Urteil, das besagt, dass Eltern von erwachsenen Behinderten weiter Kindergeld bekommen, auch wenn die Kinder Arbeit haben.

Die Grundlage sei die Höhe des Einkommens, so hat der Bundesfinanzhof entschieden. Siehe hier das Urteil: Az: III R 29/09

Kann ein Mensch aufgrund seiner Behinderung nur einen Job machen, von dem er jedoch nicht leben kann, bekommen die Eltern Kindergeld.

Es ging bei dem Urteil um zwei hervorhebende Fragen:

1) Die Höhe der generellen Löhne in einer Branche -

sind diese so gering, dass auch ein nicht-behinderter Mensch nicht davon leben kann, haben die Eltern Anspruch auf Zahlung des Kindergeldes bis zum 25. Lebensjahr.

2) Findet der Behinderte aufgrund seines Handicaps nur eine schlecht bezahlte Arbeit -

haben die Eltern genauso Anspruch auf Kindergeld. Wenn die Behinderung dauerhaft ist, sogar über die Altersgrenze von 25 Jahren hinaus!

Der Anlass zu diesem Urteil war ein Fall, in dem es um eine gehörlose junge Frau ging, die als Küchenhilfe in einer Fleischerei arbeitete, und 7.800 Euro Brutto im Jahr verdiente. Die Mutter der gehörlosen Frau beantragte 2003 Kindergeld, die junge Frau war zu diesem Zeitpunkt 22 Jahre alt – die Familienkasse lehnte dies jedoch ab.

Das Finanzgericht Sachsen-Anhalt war der Meinung, dass die Mutter der gehörlosen Tochter kein Recht auf das Kindergeld habe. Da ihre Tochter Arbeit habe, sei  sie in der Lage, selbst für ihren Lebensunterhalt zu sorgen. Das Finanzgericht behauptete, dass der geringe Verdienst des Kindes an den geringen Löhnen liege, die in ihrer Branche gezahlt würden. Es hätte nichts mit der Behinderung zu tun, dass die junge gehörlose Frau mit ihrem geringen Lohn ihren Lebensbedarf überhaupt nicht decken kann.

Der nicht entsprechenden Logik dieser Rechtsprechung folgten die Bundesrichter nicht und verwiesen den Fall zurück an das Finanzgericht. Die Richter dort müssen prüfen, ob wirklich das allgemeine Lohnniveau in diesem Berufszweig für die geringe Bezahlung verantwortlich ist oder doch die Behinderung (sprich: Behinderte ausnützen…). Und ob die gehörlose Tochter wirklich keinen besser bezahlten Job hätte finden können.

 

Siehe das Urteil zum Thema Kindergeld Behinderter (klicken)

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