Gebärdensprachen machen einen wichtigen Teil der Sprachenvielfalt Europas aus. Sie basieren nicht auf Tönen, sondern auf Handzeichen, und sind genauso reich in ihrer grammatischen Struktur, ihrem Satzbau und Wortschatz wie die gesprochenen Sprachen. Generell kann man sagen, dass jede gesprochene Sprache eine Gebärdensprache als Entsprechung hat.
Zahl der Sprecher von Gebärdensprachen
Es gibt zwar keine detaillierten Angaben über die Anzahl der Sprecher von Gebärdensprachen in der Europäischen Union, aber aus der Eurobarometer-Umfrage , die im Jahr 2001 durchgeführt wurde, ging hervor, dass 0,2 Prozent aller Befragten eine Gebärdensprache beherrschen. Auf die EU übertragen, würde dies bedeuten, dass es rund 900 000 Sprecherinnen und Sprecher von Gebärdensprachen gibt, selbst wenn diese Zahlen wegen der geringen Anzahl an Stichproben mit Vorsicht behandelt werden müssen. Andere Schätzungen gehen davon aus, dass einer von Tausend Bürgern eine nationale Gebärdensprache als erste Sprache spricht. Dies entspricht ungefähr einer halben Million Menschen in der EU. Neben gehörlosen Menschen, für die die Gebärdensprache ihre Muttersprache ist, werden Gebärdensprachen von Hörgeschädigten, ihren Freunden und Familien benutzt, aber auch von anderen Menschen, die Gebärdensprachen als zweite oder dritte Sprache verwenden.
Unterschiedliche Rechtsverhältnisse
In der Europäischen Union existiert kein einheitlicher offizieller Status für Gebärdensprachen. So erkennen zum Beispiel nur die folgenden drei Länder ihre nationalen Gebärdensprachen auf konstitutioneller Ebene an:
- Finnland (Anerkennung erfolgte 1995)
- Österreich (Anerkennung erfolgte 2005)
- Portugal (Anerkennung erfolgte 1997)
Andere EU-Mitgliedsstaaten haben dagegen unterschiedliche Maßnahmen und Gesetze verabschiedet, um der Gebärdensprache einen offiziellen Status zu verleihen, so zum Beispiel die niederländischsprachige und die französischsprachige Gemeinschaft in Belgien, Dänemark, Deutschland, Griechenland, Großbritannien, Irland, Lettland, Norwegen, Schweden, Slowenien, Spanien und insbesondere Katalonien.
Diese Maßnahmen haben die Unterstützung des Europäischen Parlamentes, das 1988 (erneut 1998) eine Entschließung zu Gebärdensprachen angenommen hat. Mit dieser Entschließung wurden die Europäische Kommission und die EU-Mitgliedsstaaten aufgefordert, Gebärdensprachen zu fördern und sicherzustellen, dass gehörlose Menschen in der von ihnen bevorzugten Sprache lernen und arbeiten können. Zwischen 1996 und 1997 unterstützte zudem die Kommission das „Gebärdensprachenprojekt“, ein großes Projekt zur Förderung der Anerkennung von Gebärdensprachen, das von der Europäischen Union der Gehörlosen (EUD, European Union of the Deaf) koordiniert wurde. Die EUD ist der europäische Verband, der die nationalen Gehörlosenverbände repräsentiert.
Letzte Aktualisierung: 12 März 2012
Stellungnahme des EU Parlaments zu Gebärdensprachen
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In Island wurde im Jahr 2011 als Amtsprache auch anerkannt:
http://www.taubenschlag.de/meldung/6493